AGB’s
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Universitas

AGB's

I.  Information

Die folgenden AGB werden durch die Unterschriften beider Vertragspartner (UNIVERSITAS Institut für Aus- & Weiterbildung, in weiterer Folge „Institut“ genannt sowie dem/der AuftraggeberIn bzw. dem von ihm/ihr entsandten Ausbildungs-/FortbildungsteilnehmerIn, in weiterer Folge „Auftraggeber“ genannt) gültig und gelten als vereinbart.

In diesen AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

II.  Vertragsabschluss / Seminarbuchung / Absage Kursplatz

Ein Vertragsabschluss einer Aus- und/oder Fortbildung kann nur schriftlich oder durch das bereitgestellte Anmeldesystem auf der Homepage www.universitas.at erfolgen. Ebenso hat ein Rücktritt von bereits gebuchten Veranstaltungen in geeigneter schriftlicher Weise, mit eigenhändiger Unterschrift (per Post oder per E-Mail mit Dateianhang (PDF-Format)) und rechtzeitig zu erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Ein Vertragsabschluss von Ausbildungen kommt durch die unterschriebene Zusendung der “Verbindlichen Anmeldung” und “AGB” zustande.

III.  Rechtsstellung und Haftung

Die Haftung des Instituts bezieht sich auf die sorgfältige Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie dem sorgfältigen Umgang von gewonnenen Erfahrungen und Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Von der Haftung ausgeschlossen sind in Verlust geratene mitgebrachte Gegenstände oder Wertsachen des Auftragsgebers.

IV. Schadenersatz

Verletzt das Institut die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist das Institut dem Auftraggeber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn dieses nicht glaubhaft nachweist, dass das Institut weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Schadensersatzpflichten im Fall von leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat jeden Mangel während der Erbringung der Dienstleistung unverzüglich dem Institut mitzuteilen, da ansonsten der Schadenersatzanspruch erlischt.

V. Rücktritt vom Vertrag / Vorzeitige Vertragsbeendigung / Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum vereinbarten Preis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als vereinbarter Preis ist der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Abgaben der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Folgende Stornosätze kommen zur Anwendung:

Bis 21 Tage vorher Aufwandsentschädigung 15%
20 – 14 Tage vorher 50%
Ab dem 13. Tag vorher 100% des vereinbarten Gesamtpreises

Bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung/Fortbildung durch den Auftraggeber, stehen dem Institut – ohne Ausnahme – der gesamte Ausbildungs- bzw. Fortbildungsbeitrag zu.

 

VI.  Rücktritt des Instituts

Das Institut wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn der Auftraggeber durch grob fahrlässiges Verhalten, trotz Abmahnung, nachhaltig stört und damit ein Ausschluss des Teilnehmers nötig wird, um eine reibungslose Fortführung der Aus- oder Fortbildung zu ermöglichen. Das Institut behält sich das Recht vor einen störenden Teilnehmer auszuschließen, ohne damit den geschlossenen Vertrag zu brechen. Das Honorar für die Aus- oder Fortbildung ist durch den ausgeschlossenen Teilnehmer (Auftraggeber) in jedem Fall im vollen Umfang zu entrichten.

VII.  Absage von Kursen

Das Institut behält sich eine rechtzeitige Kursabsage vor. Bei Kursabsagen oder Terminverschiebungen leistet das Institut keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen. Das Institut behält sich das Recht vor, im Einzelfall einen anderen Trainer als angekündigt einzusetzen.

VIII.  Akontozahlung

Wenn nicht anders vereinbart:

Zahlung der Auftragssumme bei Auftragserteilung. Werden Ratenzahlungen vereinbart, wird die erste Rate VOR Ausbildungsbeginn entrichtet. Alle weiteren vereinbarten Raten sind bis spätestens zum 15. im Folgemonat zu entrichten. Für eine Ratenzahlung wird eine Gebühr von 20.- Euro verrechnet.

IX.  Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen verrechnet. Die Zinsforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungserhalt ein.

Als Mahnspesen gelten vereinbart: 1. Mahnung: 5 Euro, 2. Mahnung: 10 Euro, 3. Mahnung: 15 Euro. Sollte die Zahlung nach der dritten Mahnung nicht erfolgt sein, wird der Sachverhalt der Rechtsvertretung bzw. dem betrauten Inkassobüro des Instituts übergeben.

X.  Urheberrecht

Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht an, an den vom Institut bereitgestellten Werken. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Instituts.

XI.  Teilnehmeranzahl

Wird die notwendige Teilnehmeranzahl zur Durchführung der Ausbildung/Fortbildung nicht erreicht, so behält sich das Institut das Recht vor, die Ausbildung/Fortbildung abzusagen. Ebenso in Fällen, in denen durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen keine Veranstaltungen stattfinden können, oder die Unversehrtheit und/oder Gesundheit der Teilnehmer durch das Institut nicht gewährleistet werden können. Zu diesem Zeitpunkt bereits einbezahlte Kursbeiträge werden umgehend auf das Konto rückerstattet, welches vom Auftraggeber zu benennen ist. Wird die höchstmögliche Teilnehmerzahl überschritten, zählt der Zeitpunkt der Kursanmeldung als Zugangskriterium.

XII.  Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist das für den Sitz des Instituts sachlich und örtlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches Recht. Der Auftraggeber bestätigt den Erhalt einer Kopie dieser AGB und erklärt sich bereit, dass seine Daten Unternehmensintern im Rahmen der Ausbildung verarbeitet werden. Diese Bestätigung gilt auch für alle Folgeaufträge.

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Emeritus Education

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